Unser Vereinszweck
des Sports
in
Duvenstedt
Wie in §57 BGB vorgegeben ergibt sich der Vereinszweck des DSV unmittelbar aus der Satzung. Kernelemente sind die Förderung des Sports mit ihren verschiedenen Ausprägungen (§2 DSV Satzung) sowie die Gemeinnützigkeit des Vereins (§3 DSV Satzung).
Der Vereinszweck beinhaltet die zentralen Ziele des Vereins und kann nach §33 BGB nur durch alle Mitglieder gemeinsam geändert werden.



