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Beitragsordnung

Der DSV wird wie jeder Verein durch die Beiträge seiner Mitglieder getragen, die in finanziellen Beiträgen und durch freiwilliges ehrenamtliches Engagement erbracht werden. Die finanziellen Beiträge sind dabei so kalkuliert, dass damit die Kosten getragen werden, da der DSV als gemeinnütziger Verein keine Gewinnerzielungsabsicht haben darf.

Monatliche Grundbeiträge

Ein Wechsel der Beitragsgruppe muss vom Mitglied in der Geschäftsstelle angemeldet werden.

Erwachsene

20,00

Kinder bis 18 Jahre

12,00

Bildung und Teilhabe

15,00

Azubi/Student/Rentner

15,00

Familien

37,00

Ehepaare

32,00

Geschwister

21,00

Passive

10,00

Ein Wechsel der Beitragsgruppe muss vom Mitglied in der Geschäftsstelle angemeldet werden.

Aufnahmegebühr

Als Aufnahmegebühr wird ein zusätzlicher Monatsgrundbeitrag erhoben.

Investitionsumlage 2. Kunstrasen

Für jedes Mitglied der Fußballsparte wird eine monatliche Investitionsumlage erhoben.

5,00

Monatliche Spartenbeiträge

Zusatzbeitrag für 2./3./... Sparte - je

3,00

Badminton

3,00

Floorball

1,00

Fußball Erwachsene

1,00

Fußball Jugend

3,00

JuJutsu

5,00

Karate

15,00

Kinder Geräteturnen

1,50

Kindersport

1,50

Kinderyoga

5,00

Rehasport / Lungen sport - je

11,00

Orientalischer Tanz

6,00

Yoga

15,00

Bauch Beine Po "Plus"

5,00

Bodystyling

5,00

Pilates

5,00

Intervalltraining

5,00

Funktionales Training

5,00

Gesund und Fit

3,00

Nordic Walking mit Qigong

2,00

Tischtennis (TTG HH-Nord) Kinder

21

Tischtennis (TTG HH-Nord) ermäßigt

14,00

Tischtennis (TTG HH-Nord) Erwachsene

8,00

Spartenwechsel und / oder die Teilnahme an zusätzlichen Sparten und Kursen müssen vom Mitglied in der Geschäftsstelle angemeldet werden.

Sonstige Beiträge

Fußball Passgebühr - einmalig

10,00

JuJutsu Jahresichtmarke - jährlich

17,00

Karate Jahressichtmarke - jährlich

25,00

Nordic Walking 10er Karte Nichtmitglieder

50,00

Das Wesen der Beiträge

Der Großteil der Arbeit im DSV (inkl. die des Vorstandes) wird durch ehrenamtliche Beiträge erbracht, und als gemeinnütziger Sportverein darf der DSV die Sportinfrastruktur der Stadt Hamburg (wie Schulsporthallen oder die Plätze am Puckaffer Weg) unentgeltlich nutzen. Zudem sind gemeinnützige Vereine seitens des Gesetzgebers steuerlich privilegiert, müssen keine Einkommenssteuer zahlen und dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen, die von den Spendern von der Steuer abgesetzt werden können. Aus all diesen Gründen sind die Beiträge in Relation zu vergleichbaren kommerziellen Angeboten entsprechend niedrig.

Im Gegenzug zu dieser privilegierten Behandlung erwartet der Gesetzgeber, dass die anfallenden Kosten von der Mitgliedergemeinschaft getragen werden. Da diese unabhängig von der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme am Sport anfallen, erwartet der Gesetzgeber, dass dazu alle Mitglieder im Rahmen der Satzung im Sinne des Vereinszwecks - also der Förderung des Sports - beitragen. Die Beitragspflicht ergibt sich im vom Gesetzgeber gewollten Sinne allein aus der Mitgliedschaft, und die Beiträge sind gerade kein Entgelt für bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an einen gemeinnützigen Verein können daher vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereines rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

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