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Die Weltgesundheitsorganisation hat die epidemische Verbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 (Corona Virus Desease 2019) am 11. März 2020 zu einer Pandemie und damit zu einer länder- und kontinentübergreifenden Krankheitsausbereitung erklärt. Die mit einer möglichen exponentiellen Ausbreitung einhergehenden Risiken treffen zunehmend auch Deutschland. Wir alle sind daher aufgerufen, Verantwortung im Umgang mit der Corona-Situation zu übernehmen. Das gilt auch für uns als DSVerinnen und DSVer. In diesem Blog informieren wir daher über die Maßnahmen, die wir als DSV in diesem Zusammenhang ergreifen. Fragen dazu beantworten wir gern über unsere Geschäftsstelle. |
Sonnabend, 30.04.2022
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Mit der neuen Corona-Veordnung gibt es für den Sport keine gesonderten Vorgaben mehr. Relevant für jeden Einzelnen im DSV ist nun nur noch die allgemeine Absonderungspflicht im Falle eines positiven Corona-Tests. |
Sonnabend, 02.04.2022
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Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag hat die Stadt Hamburg die Hamburger Corona-Verordnung komplett neugefasst. Obwohl die Bürgerschaft Hamburg zum "Corona-Hotspot" erklärt hat, um grundlegende Schutzmaßnahmen unter dem geänderten Infektionsschuzgesetz aufrecht erhalten zu können, gehen mit der ab dme 02. April gültigen Fassung der Vorordnung etliche weitere Vereinfachungen für uns einher. Für den gesamten Sportbereich ist nun nur noch §4 der Corona-Verordnung einschlägig, der nun nur noch Regelungen für geschlossene Räume vorsieht. Im Freien sind sowohl für Aktive als auch für Zuschauer keine Regeln mehr vorgeschrieben. |
In geschlossenen Räumen gilt nun nur noch die Maskenpflicht und die Vorgabe, für ausreichende Lüftung sowie Wasch- oder Desinfektionsmöglichkeiten für die Hände zu sorgen. Die Maske kann dabei bei der Sportausübung selbst natürlich weiter abgelegt werden und ist nur für Zuschauer und beim Betreten und Verlassen der Räume zu tragen. Die 3G-Vorgabe und Abstandsgebote sind nun auch Innenbereich aufgehoben.
Freitag, 04.03.2022
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Ab dem 04. März gelten in Hamburg Erleichterungen für den Sport unter Corona-Bedingungen. Danach gilt für den Sport in geschlossenen Räumen nun wieder 3G-Bedingungen ("Geimpft, genesen, oder getestet, jeweils mit Nachweis). Für den Sport im Außenbereich sind keine Nachweise nötig. Unsere Schutzkonzepte und Hygieneregeln bleiben bestehen. Ein Abstandsgebot gibt es nicht mehr, aber die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5m bleibt dort empfohlen, wo die Sportausübung dies sinnvoll zulässt. Für den 19. März sind weitere Erleichterungen in Aussicht gestellt, so dass nach den Frühjahrsferien voraussichtlich wieder neue erleichterte Regeln gelten werden, die wir dann hier bekanntgeben. |
Sonnabend, 05.02.2022
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Mit der ab dem 05. Februar gültigen Corona-Verordnung entfällt die Pflicht zur Kontaktverfolgung sowohl bezüglich der Ausübung von Sport drinnen und draußen als auch für die Zuschauer. Sämtliche anderen Regelungen der Corona-Verordnung und damit unserer Schutzkonzepte inkl. 2G Plus für den Sport im Innenbereich bleiben unverändert bestehen. Bei den Fußballspielen muss auf dieser Basis weiter ein Ordnungsdienst benannt werden, der auf die Einhaltung der Hygiene und Abstandsregeln achtet. Die Nutzung Luca-App bzw. die manuelle Aufnahme der Kontaktdaten ist nicht mehr notwendig. |
Sonnabend, 08.01.2022
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Ab Montag 10.01.2022 gilt für den Sport in Innenräumen das obligatorische 2G Plus Modell, und auch für das Publikum bei unseren Fußballspielen ergeben sich Änderungen. Für die Sportausübung im Freien, den ärztlich verordneten Rehabilitationssport (wenn alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine ärztlicher Verordnung haben) und die Umkleideräume und Duschen am Puckaffer Weg gelten die bisherigen Regeln weiter. Das obligatorische 2G Plus Modell schreibt vor, dass nur Geimpfte und Genesene am Sport teilnehmen dürfen, die zusätzlich den Nachweis eines negativen Corona-Tests vorlegen (d.h. Selbstests sind nicht zulässig). Dies muss jeweils vor Sportbeginn individuell von der Übungsleitung überprüft werden. |
Bereits geboosterte Personen sind von der zusätzlichen Testpflicht gemäß Verordnung befreit.
Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr sind darüber hinaus wie bisher Geimpften / Genesenen gleichgestellt. Schülerinnen und Schüler sind wegen der regelmäßigen Testungen in der Schule genauso wie generell Kinder bis zum 7. Lebensjahr auch vom zusätzlichen negativen Testnachweis befreit.
Für das Fußballpublikum am Puckaffer Weg gilt nun statt der bisherigen Obergrenze von 90 eine Obergrenze von 65 Zuschauerinnen und Zuschauern, da wieder (außer für Angehörige eines Haushaltes) ein Abstand von 1,5m eingehalten werden muss. 2G Plus gilt dagegen nicht, da wir mit der Zuschauerzahl aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ohnehin unter der Grenze bleiben müssen, für die ein erleichtertes Modell gilt.
Alle anderen Regelungen unserer Schutzkonzepte gelten unverändert weiter. Den einzelnen Gruppen und Kursen steht es selbstverständlich wie bisher frei, für sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und individuellen Risikoabwägung mehrheitlich zu weitergehenden Maßnahmen zu verabreden, und auch unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben selbstverständlich weiter einen entsprechenden Ermessensspielraum, auf welche Weise das jeweilige Angebot angepasst werden muss, damit die Durchführung für sie verantwortbar ist.
Montag, 06.12.2021
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Mit der erneuten Änderung der Corona-Verordnung bleiben die Regeln im Vergleich zur seit dem 20. November geltenden Version fast unverändert. Einzige für uns relevante Änderung ist die Geltung der obligatorischen 2G-Regeln auch für 16 und 17-Jährige. Damit gilt die Ausnahmeregel bezüglich des nicht notwendigen Nachweises als geimpft oder genesen für Indoor-Sportangebote nur noch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. |
Sonnabend, 20.11.2021
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Fast fünf Monate konnten wir uns über stabile und relativ niedrig-schwellige Corona-Maßnahmen freuen. Aufgrund des mit dem Herbstanfang eingetretenen signifikanten Anstieg der Neuinfektionen und der damit verbundenen erhöhten Belastung des Gesundheitssystems hat die Stadt Hamburg nun zusätzliche Maßnahmen angeordnet, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und das Gesundheitssystem zu schützen. Diese Maßnahmen betreffen auch unseren Sportbetrieb und gelten ab Sonnabend, 20.11.2021. Was das im Einzelnen mit sich bringt, findet Ihr nachstehend. |
Die für unseren Sportbetrieb wesentliche Änderung ist das obligatorische 2G Zugangsmodell für Sportangebote in geschlossenen Räumen. Dabei gelten die folgenden Vorgaben:
- Das 2G Zugangsmodell ist für alle Sportangebote im Innenbereich mit Ausnahme des ärztlich verordneten Reha-Sports obligatorisch. Im Bereich des ärztlich verordneten Reha-Sports kann das optionale 2G Zugangsmodell angewendet werden.
- Die Berechtigung zur Teilnahme muss vor Betreten der Sporthalle bzw. des Trainingsraumes personenbezogen (d.h. für jede einzelne Person) von der Übungsleitung überprüft werden. Als Nachweis gilt ein gültiger Impfnachweis oder ein gültiger Genesenennachweis jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Der Lichtbildausweis muss mitgeführt werden, auch wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer persönlich bekannt sind, falls es zu Vor-Ort-Prüfungen der Einhaltung der Vorschriften durch die zuständige Behörde kommt.
- Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Impf- oder Genesenennachweis teilnehmen. Auch dies muss ggf. im Zweifel mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden.
- Die Zugangsbeschränkung gilt nicht für Personen, die ein ärztliches Zeugnis im Original vorlegen, dass sie sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. In diesem Fall müssen sie einen aktuellen gültigen negativen Corona-Testnachweis vorlegen.
- Die Verantwortung für die Überprüfung liegt bei der jeweiligen Übungsleitung. Die Überprüfung erfolgt idealerweise anhand eines elektronischen Nachweises über die CovPass App des RKI. Diese überprüft die Gültigkeit mittels Scannen des QR Codes eines Zertifikats. Die App ist datenschutzrechtlich unbedenklich, da die gescannten Daten nicht auf dem Smartphone der Übungsleitung abgespeichert werden.
- Auch die Übungsleitung selbst fällt unter die 2G Regelung.
- Der Hinweis auf die Geltung des obligatorischen 2G Zugangsmodells nach §10j der Hamburger Corona-Verordnung hängt überall dort aus, wo entsprechende DSV-Angebote stattfinden.
Sämtliche anderen Regeln zu den Hygienevorgaben inkl. Abstandsregelungen, die Festlegungen unserer Corona-Schutzkonzepte und zur Erhebung der Kontaktdaten bleiben weiterhin gültig. Die Kontaktdatenerhebung muss auch bei Nutzung der CovPass App weiterhin per Luca oder per Liste weiterhin erfolgen, da die CovPass App keine Daten speichert.
Für unseren Fußball-Trainings- und -Spielbetrieb ergeben sich keine Änderungen. Dies gilt insbesondere weiterhin auch bezüglich der Einschränkungen bei der Nutzung der Umkleideräume und sanitären Anlagen.
Freitag, 02.07.2021
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Die Obegrenzen für alle Sportgruppen sind gefallen. Im Außenbereich gibt es bezüglich der Gruppengrößen damit keine zu beachtenden Regeln mehr. Dies gilt allerdings nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Trainerinnen und Trainer, bei Fußballspielen auch für die im Spielbericht vermerkten Spieloffiziellen. Die Zuschauerregeln sind unverändert, d.h. auf unserer Anlage sind weiter keine Zuschauer zugelassen. In den Hallen gib es zwar keine Obergrenze mehr, aber es müssen pro Person 10qm zur Verfügung stehen. Damit sind in der großen Halle am Duvenstedter Markt ca. 40 Peronen zulässig. Alle anderen Regelungen und damit auch unsere DSV-Schutzkonzepte gelten unverändert weiter. |
Dienstag, 22.06.2021
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Weiter geht es im 10-Tagestakt der Anpassungen der Corona-Verordung durch den Senat: Kurz vor den Hamburger Sommerferien wird mit dem heutigen Tage auch der Kontaktsport wieder zugelassen. Kontaktlosigkeit war bisher erfüllt, wenn die Personen bei Ausübung des Sports nicht in einem ständigen Kontakt miteinander sind, sondern sich nur in Ausnahmesituationen berühren. Damit waren die klassischen Teamsportarten auch mit Zweikämpfen möglich. „Nicht kontaktlos“ waren nur Sportarten, bei denen es über einen längeren Zeitraum einen vergleichsweise engen Körperkontakt gibt - im DSV betraf das unsere Ju-Jutsus. Auch die dürfen nun wieder in 10-Gruppen trainieren, wobei es wegen der Hallensperrungen in den Sommerferien erst im August wieder losgehen wird. |
Im Zuschauerbereich sind nun zwar neben festen Sitz- auch feste Stehplätze zulässig, aber wir haben uns aufgund der nach wie vor hohen Anforderungen zu Einrittskarten und festen Plätzen entschieden, zumindest vor Ende der Sommerferien weiter keine Zuschauer zuzulassen.
Freitag, 11.06.2021
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Die dynamische Entwicklung der Hamburger Corona-Regeln geht weiter - nur 10 Tage nach den letzten Lockerungen zum 01.06. sind mit dem heutigen Tage weitere Erleichterungen gültig. Dabei gibt es für unseren Sportbetrieb eine wesentliche Änderung: Der Sport im Freien ist nun für alle ab 14-jährigen in Gruppen von bis zu 30 Personen (statt bisher 20) zulässig. Für die unter 14-jährigen gilt weiter, dass es keine zahlenmäßige Begrenzung gibt. Mit dieser Regelung können nun auch unsere 11er-Feld-Fußballmannschafen Freundschaftsspiele auf unserer Anlage durchführen. |
Die vom HFV verlangte Vorbedingung eines veröffentlichten Hygienekonzeptes für unseren Fußballtrainings- und spielbetrieb haben wir schon letzte Woche efüllt. Das Konzept ist für alle Mannschaften (DSV und Gäste) und Spieloffizielle verbindlich und kann hier oder auch auf der HFV-Webseite eingesehen werden. Die DSV-Mannschaftsverantwortlichen können damit Freundschaftsspielansetzungen auf dem üblichen Wege über unsere Schiesdrichterobfrau Katja Schlößer veranlassen.
Zuschauer sind demnach auch weiterhin weder bei Spielen noch beim Training auf der Anlage erlaubt, da die in der Corona-Verordnung weiterhin verlangten Voraussetzungen der vorherigen Vergabe personalisierter Eintrittskarten und der Zuweisung nummerierter Sitzplätze für uns nicht umsetzbar sind. Die Veordnung macht diesbezüglich keine Ausnahmen z.B. für Kinderfußballspiele. Aufgrund der hohen Hygienevorgaben und der laufenden Bauarbeiten für den 2. Kunstrasenplatz, die aufgrund der Flutlichtelektrik auch den Kellerbereich betreffen, bleiben auch die Kabinen und Duschen weiterhin geschlossen.
Dienstag, 01.06.2021
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Aufgrund der weiter positiven Entwicklung der Corona-Situation gelten ab heute wieder neue Lockerungen für den Sport in Hamburg. Die Kurzfristigkeit der Ankündigung und insbesondere der Veröffentlichung der Verordnung – die genauen Regeln, an die wir uns beim Sport halten müssen, wurden erst im Laufe des gestrigen Tages verfügbar gemacht – stellt uns immer wieder vor Herausforderungen bei der Umsetzung. Der Vorstand hat aber gestern Abend noch getagt und die Umsetzung der neuen Regeln für unser Sportangebot so detailliert, dass wir im Sinne unserer Sportlerinnen und Sportler schon heute nach den gelockerten Regeln agieren können. |
Unser Sportangebot ist ganz überwiegend bereits wieder angelaufen. Alle unsere Fußballmannschaften befinden sich im Trainingsbetrieb, viele Jugend- und Freizeitsportangebote haben für sich schon vor der nun erfolgten Öffnung der Hallen Lösungen im Freien oder virtuell gefunden, und der Reha-Sport lief auch schon bisher für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ärztlicher Verordnung. Wir freuen uns nun sehr, dass endlich auch der Sport in Innenräumen wieder zugelassen wird und wir damit insbesondere den Kindersport in den Hallen wieder anlaufen lassen können.
Gerade im Bereich des klassischen Kindersports bis 8 Jahre waren seit Beginn der Corona-Zeit keine sinnvollen Angebote möglich. Unsere Kindersport-Leiterinnen werden sich nun daran machen, die Gruppen nach all dieser Zeit altersgerecht neu zusammen zu stellen – sie werden sich bei allen Kindersportmitgliedern in der nächsten Zeit melden, und nach den Sommerferien geht es dann in den neu zusammengestellten Gruppen wieder los. Dabei sind natürlich auch neue Mitglieder hochwillkommen! Ein Start vor den Ferien ist aufgrund des notwendigen Planungsvorlaufes nicht möglich, und in den Ferien stehen die Sporthallen uns nicht zur Verfügung (s. weiter unten).
Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der neuen Regeln in den einzelnen Gruppen erfahrt Ihr über die Übungsleiterinnen und Übungsleiter bzw. über die Geschäftsstelle. Folgende Änderungen sind für uns relevant:
- Geänderte Gruppengrößen im Freien: Sport darf nun für alle ab 14-Jährigen in Gruppen von 20 statt bisher 10 Personen getrieben werden. Für die unter 14-jährigen gilt nun eine unbegrenzte Gruppengröße statt der bisherigen Obergrenze von 20.
- Hallensport: Sport darf nun auch in Innenräumen getrieben werden. Dabei gilt eine Gruppengröße von 10 für alle ab 14-jährigen. Für die unter 14-jährigen gibt es auch in Innenräumen keine vorgegebene Gruppengröße. Gleichzeitig muss zwischen Sportgeräten ein Mindestabstand von 2,5m eingehalten werden, und für jede Person muss eine Mindestfläche von 10 qm vorhanden sein. Diese Vorgabe gilt für alle Altersgruppen.
- Testpflicht beim Sport in Innenräumen: Hallensport ist nur mit einem negativen Corona-Test für alle Anwesenden zulässig. Ausgenommen von dieser Testpflicht sind nur die unter 14-jährigen. Selbsttests sind dabei nicht ausreichend. Schnelltests, wie sie im DSV Clubheim kostenlos und einfach nutzbar angeboten werden, dürfen maximal 12 Stunden alt sein. Impfnachweise und Genesenennachweise nach §2 Abs. 5 und 6 der Corona-Verordnung sind ebenfalls zulässig.
- Reha-Sport: Für den ärztlich verordneten Reha-Sport gibt es keine Änderungen. Es dürfen aber nun auch wieder die Reha-Sportlerinnen und -Sportler ohne Verordnung teilnehmen, wobei für diese die allgemeinen Regeln inkl. der Testpflicht gelten. Die Testpflicht gilt für diejenigen mit einer ärztlichen Verordnung weiterhin nicht, wir empfehlen aber auch diesen Teilnehmerinnen und Teilnehmern weiterhin dringend im Sinne der Gruppen, freiwillig einen Schnelltest machen zu lassen, wenn sie nicht als Geimpfte oder Genesene gelten.
- Kontaktlosigkeit: Für die unter 14-jährigen ist die Vorgabe der Kontaktlosigkeit sowohl im Freien als auch in Innenräumen gestrichen, d.h. sie dürfen beim Sport uneingeschränkt miteinander in Körperkontakt kommen. Für die ab 14-jährigen muss der Sport sowohl im Freien als auch in Innenräumen weiter kontaktlos erfolgen, wobei das Abstandsgebot nicht eingehalten werden muss. Kontaktlosigkeit ist erfüllt, wenn die Personen bei Ausübung des Sports nicht in einem ständigen Kontakt miteinander sind, sondern sich nur in Ausnahmesituationen berühren. Damit sind die klassischen Teamsportarten auch mit Zweikämpfen möglich. „Nicht kontaktlos“ sind nur Sportarten, bei denen es über einen längeren Zeitraum einen vergleichsweise engen Körperkontakt gibt (z.B. Judo, Tanzen oder Ringen).
- Fußballspiele: Die Hamburger Corona-Verordnung unterscheidet nicht zwischen Training und Wettkampf, so dass auch Freundschaftsspiele unter Einhaltung der Gruppengrößen prinzipiell möglich sind. Der Hamburger Fußballverband befindet sich aber derzeit noch in Klärung über die Modalitäten für einen Freundschaftsspielbetrieb unter den jetzt gültigen Regeln, so dass eine Ansetzung von Spielen Stand heute noch nicht möglich ist. Unsere Trainerinnen und Trainer werden zeitnah informiert, sobald sich das ändert.
- Zuschauer: Zuschauer sind nur unter hohen Auflagen zulässig. Dazu zählt u.a. die Vorgabe fester Sitzplätze, die für uns nicht umsetzbar ist. Es sind daher weiterhin keine Zuschauer bei unseren Sportangeboten – Training oder Spiele gleichermaßen – möglich.
- Duschen, Umkleiden und Toiletten: Diese Räumlichkeiten dürfen unter hohen Auflagen wieder geöffnet werden. Aufgrund der laufenden Bauarbeiten für den 2. Kunstrasenplatz, durch die auch der Kellertrakt betroffen ist, bleiben die Duschen und Umkleiden aber weiter bis zum Abschluss der Bauarbeiten Ende Juni geschlossen. Die Toiletten können unter Einhaltung der Vorgaben des DSV-Schutzkonzeptes genutzt werden.
- Schutz- und Hygienekonzept: Das DSV-Schutz- und Hygienekonzept ist entsprechend der neuen Regelungen aktualisiert und für alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer in seiner jeweils aktuellen Fassung bindend. Die Vorgaben sind hier zu finden.
- Hallennutzung in den Sommerferien: Derzeit müssen wir davon ausgehen, dass die Schulsporthallen in den Sommerferien nicht zur Verfügung stehen, da diese seitens Schulbau Hamburg in dieser Zeit wie auch in den vergangenen Jahren nicht gereinigt werden können und daher in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen. Die Anlage am Puckaffer Weg steht genau so zur Verfügung wie auch die Räume im Max-Kramp-Haus zu den von uns genutzten Zeiten.
Sonnabend, 22.05.2021
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Nach langer Zeit des Wartens sind ab dem 22.05. endlich weitere Lockerungen für den Sport im Freien gültig, von denen sowohl die unter 14-jährigen als auch die über 14-jährigen inkl. aller Erwachsenen profitieren. Sport in Hallen und anderen Innenräumen ist mit Ausnahme des auch bisher erlaubten ärztlich verordneten Rehasportes weiterhin nicht zulässig. Der Hallensport soll laut Aussage des Senats in ca. 2 Wochen wieder möglich sein, wenn die Corona-Zahlen weiter zurückgehen. Wir freuen uns sehr, dass wir auf Basis der nun gültigen Hamburger Corona-Verordnung unser Sportangebot nun an vielen Stellen wieder hochfahren können. Welche Angebote wann und wie wieder starten, erfahrt Ihr von Euren Übungsleiterinnen und Übungsleitern oder über die Geschäftsstelle. |
Es gilt nun Folgendes:
- Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen Gruppen bis 20 Personen (wenn alle unter 14 Jahren sind) bzw. bis 10 Personen (wenn über 14-jährige dabei sind) kontaktlos Sport treiben.
- Das Abstandsgebot gilt nicht. Kontaktlosigkeit ist erfüllt, wenn die Personen bei Ausübung des Sports nicht in einem ständigen Kontakt miteinander sind, sondern sich nur in Ausnahmesituationen berühren. Damit sind die klassischen Teamsportarten auch mit Zweikämpfen möglich. „Nicht kontaktlos“ sind nur Sportarten, bei denen es über einen längeren Zeitraum einen vergleichsweise engen Körperkontakt gibt (z.B. Judo, Tanzen oder Ringen).
- Negativtests sind weder für Übungsleiterinnen und Übungsleiter noch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nötig. Das Testzentrum am Sportplatz kann natürlich trotzdem genutzt werden, wenn dies von einer Gruppe zum gegenseitigen Schutz gewünscht ist.
- Unsere Sportplätze dürfen von mehreren zulässigen Mannschaften / Personengruppen zur Sportausübung gleichzeitig genutzt werden, sofern diese räumlich voneinander getrennt sind. Damit können z.B. zwei parallele 5 gegen 5 Fußballspiele stattfinden, solange die jeweiligen 10-Gruppen sich auf dem Platz nicht durchmischen.
- Die Kontaktdaten aller ander Sportausübung teilnehmenden Personen müssen erfasst werden, und die Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
- Duschen und Umkleideräume dürfen nicht genutzt werden.
- Die Sportanlagen sind nur für den genannten Sportbetrieb geöffnet. Zusschauer sind damit weiterhin nicht erlaubt.
Sonntag, 25.04.2021
Seit diesem Wochenende gilt in Deutschland das 4. Bevölkerungsschutzgesetz, das ab einer Corona-Inzidenz von 100 verbindliche Regeln vorschreibt. Die Stadt Hamburg hat sich entschieden, überall dort, wo in Hamburg schärfere Regeln gelten, diese nicht auf den Standard der Bundesnotbremse zu reduzieren. Im Ergebnis bedeutet dies etliche verschärfende Einschränkungen für unsere laufenden Sportangebote. Welche das sind und wie wir damit umgehen, erfahrt Ihr in diesem Video.
Freitag, 19.03.2021
Aufgrund der wieder erhöhten Inzidenzzahlen von >100 pro 100.000 Einwohnern an 3 aufeinander folgenden Tagen hat die Stadt Hamburg die Vorgaben der Coronaverordnung ab Sonnabend, 20.03. erneut verschärft. Für unseren Sportbetrieb gibt es 2 relevante Änderungen: 1. Statt der bisherigen (seit Montag, 08.03. geltenden) Obergrenze von 20 Kindern und Jugendlichen, die im Freien zusammen Sport treiben dürfen, gilt nun neu eine Obergrenze von 10. 2. Bei den ab 14-Jährigen gilt wieder die Regel, die bis zum vergangenen Sonntag galt: |
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Sport darf nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes getrieben werden. Die Regel, dass bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten gemeinssam Sport treiben dürfen, ist wieder entfallen.
Allen anderen Regelungen für den Sport bleiben unverändert.
Sonntag, 07.03.2021
Seit dem zweiten November und damit seit exakt 126 Tagen mussten wir unseren Sportbetrieb coronabedingt auf ärztlich verordneten Rehasport, virtuelle Angebote und Training mit maximal 2 Personen beschränken. Ab morgen früh – Montag 08. März – gilt in Hamburg nun eine neue Regelung, die uns für unsere jugendlichen Mitglieder neue Freiheitsgrade bietet. Was bei uns ab dem 08. März gilt, erfahrt Ihr in nachstehendem Video.
Gleichzeitig hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 03. März auch inzidenzabhängige Szenarien für weitere Öffnungsschritte aufgezeigt, die frühestens ab dem 22. März weitere Lockerungen in Aussicht stellen. Diese Szenarien findet Ihr in der DOSB-Grafik unter dem Video. Ob und wie Hamburg diese umsetzt, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Wir beobachten das natürlich genau und werden jeweils zeitnah reagieren und informieren.
Dienstag, 05.01.2021
Das Jahr 2021 hat begonnen, und auch wenn unser Sportbetrieb coronabedingt noch weiter eingeschränkt bleiben muss, freuen wir uns auf einige Höhepunkte wie das "Sterne des Sports" Bundesfinale im Januar und die Fertigstellung des neuen Kunstrasens. In diesem Video erfahrt Ihr, wie wir ins Neue Jahr starten und wie wir uns von Corona nicht entmutigen lassen.
Montag, 09.11.2020
Der vom Hamburger Senat seit dem 02. November beschlossenen weitgehenden Kontaktbeschränkungen bedeuten auch erhebliche Beschränkungen für den Sport und damit für den DSV-Sportbetrieb. Einen Komplettausfall bedeutet das aber nicht - etliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben mit ihren Kursen und Mannschaften kreative Lösungen gefunden, trotzdem und natürlich im Einklang mit der Corona-Verordnung gemeinsam Sport zu treiben. Wie wir mit der Situation umgehen, erfahrt Ihr in diesem Video.
Sonntag, 01.11.2020
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Der Senat der Stadt Hamburg hat auf Basis der Beschlüsse der Ministerpräsidenten- konferenz vom vergangenen Mittwoch erneut die Corona-Verordnung überarbeitet. Die Änderungen gelten ab Montag, 02. November und sind derzeit bis zum 30. November gültig. Mit diesen erneuten Änderungen sind deutliche Einschränkungen für den Sportbetrieb verbunden, und die noch in der vergangenen Woche vom Senat vertretene Auffassung, dass vom organisierten Sport kaum eine Infektionsgefahr ausgeht und sportliche Betätigungen daher nicht eingeschränkt werden sollen, ist damit trotz der zwischen diesen beiden Entscheidungen unveränderten Faktenlage obsolet geworden. |
Gemäß der ab 02. November gültigen Corona-Verordnung unterliegt der Sport im DSV nun folgenden Vorgaben der Stadt, die sich aus §20 der Corona-Verordnung ergeben:
- Der Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit wenigen Ausnahmen (s. nächster Punkt) untersagt.
- Ausnahmen gelten für:
- Sportausübung im Freien auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen allein, zu zweit oder ausschließlich mit Angehörigen eines Haushaltes
- ärztlich veordneten Reha-Sport mit bis zu 5 Personen
Mit diesen Ausnahmen ist der Senat von der zunächst nach der Ministerpräsidentenkonferenz verkündeten Entscheidungslage abgewichen, dass jeglicher Amateursport im November einzustellen sei. Unklar ist für uns dabei auch noch, ob Sportangebote außerhalb der Sportanlagen (z.B. als Laufangebote) zulässig sind, da §20 nur von öffentlichen und privaten Sportanlagen spricht. Da gleichzeitig die vom Senat für die Sportvereine bereitgestellten Interpretationshilfen zum Zeitpunkt dieses Blogeintrages noch nicht aktualisiert sind, müssen wir die nächsten Tage abwarten, um zu verstehen, ob und unter welchen Umständen wir auf Basis dieser Ausnahmen zumindest einen eingeschränkten Sportbetrieb in einigen Bereichen anbieten können.
Selbstverständlich steht es den einzelnen Mannschaften, Gruppen und Kursen auch wieder frei, sich zu virtuellem gemeinsamem Sport zusammenzufinden. Einige unserer Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben das mit ihren Gruppen schon abgesprochen. Ob und wie das sinnvoll möglich ist, entscheiden die jeweiligen Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit ihren Gruppen.
Die erneute zumindest weitgehende Unterbrechung des Sportbetriebs ist für uns alle frustrierend, aber als Sportlerinnen und Sportler sind wir es gewohnt, dass wir uns an die Spielregeln halten. Lasst uns daher gemeinsam unseren Frust herunterschlucken, weiter Sport im Rahmen der Corona-Regeln betreiben und unseren Teil - beim Sport und anderswo - dazu beitragen, dass die derzeitige Beschränkung des Sports nicht verlängert wird.
Wir werden in den nächsten Tagen wie bisher hier im Corona-Blog informieren. Bei Fragen wendet Euch bitte auch gern an unsere Geschäftsstelle.
Montag, 26.10.2020
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Die Zahl der Corona Neuinfektionen steigt derzeit stetig, und entsprechend werden die Vorgaben der Corona-Verordnung bezüglich Kontakten und Abstandsgebot derzeit wieder verschärft. Seit heute gelten in Hamburg angepasste Regeln, die für den Sport bewusst keine Verschärfungen bringen. Der Senat hat erkannt, dass der organisierte Sport aufgrund der von den Vereinen erstellten Hygienekonzepte und des disziplinierten Umgangs damit kein Infektionstreiber ist. Damit gibt es auch keinen Grund für verschärfte Maßnahmen, und wir alle haben weiter die Möglichkeit, uns durch unseren Sport weiter fit und gesund zu halten. Dabei müssen wir selbstverständlich weiter vorsichtig sein und uns an unsere |
Hygieneregeln halten, die sich in den letzten Wochen bewährt haben. So schützen wir uns gegenseitig – danke an alle fürs Mitmachen!
Vor diesem Hintergrund starten in der kommenden Woche auch unser Kinderturnangebot für die 4-7-Jährigen. Frank Stollberg und Michel Künstler bieten ab 3.11. immer dienstags 2 Gruppen an. Alle, die sich auf unsere Mails und Anrufe hin für den Wiederanlauf gemeldet haben, werden diese Woche mit den Einzelheiten kontaktiert. Das Kinderturnen folgt damit dem Ju-Jutsu, das bereits am vergangenen Freitag unter Leitung von Martina Koch und Ole Düwel neu gestartet ist.
Ein Wort noch zu den Fußballern: Der HFV hat gestern entschieden, dass der Pflichtspielbetrieb in allen Ligen und Wettbewerben bis auf weiteres ruht. Dies ist keine Vorgabe der Stadt Hamburg, sondern resultiert aus den seit heute gültigen Corona-Verordnung des Kreises Pinneberg, aus dem etliche Vereine im HFV Fußball spielen. Gemäß der im Kreis Pinneberg gültigen Verordnung dürfen dort keine Spiele mehr stattfinden, und der HFV hat das aus Gründen eines fairen Wettbewerbs zum Anlass genommen, den gesamten Pflichtspielbetrieb im HFV ruhen zu lassen. Diese Entscheidung wird von den Hamburger Amateurfußballern sehr kontrovers aufgenommen, und der HFV hat angekündigt, über die Fortsetzung des Pflichtspielbetriebes zeitnah mit den Vereinen im HFV in den Dialog zu treten. Da das Aussetzen des Pflichtspielbetriebes einzig auf der Situation im Kreis Pinneberg beruht und die Hamburger Corona-Verordnung den Mannschaftssport mit bis zu 30 Personen weiter zulässt, finden in Hamburg zwar derzeit keine Pflichtspiele statt, aber Mannschaftstraining und Freundschaftsspiele sind erlaubt. Auch die DSV-Mannschaften können daher weiter Spiele bestreiten – alle Trainer und Betreuer sind entsprechend informiert.
Montag, 21.09.2020
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Seit Anfang September ist gemäß der Hamburger Corona-Verordnung Mannschaftssport sowohl draußen als auch in der Halle wieder mit bis zu 30 Personen ohne Abstandsregel zulässig. Da diese Ausweitung der Gruppengröße ausdrücklich nur für den Mannschaftssport und nicht für Einzelsportarten gilt, wäre mit wäre der Kindersport mit unseren Bewegungsangeboten in den Sporthallen weiterhin so stark eingeschränkt gewesen, dass ein Wiederanlauf des Kindersports über Geräteturnen, Kinder-Yoga, das Kinderschwimmen und die Mini-Kicker hinaus nicht möglich gewesen wäre. Wir haben uns daher wie auch der Hamburger Sportbund und andere Sportvereine mit dem dringenden Appell an den Hamburger Senat und auch den Fraktionsvorsitzenden der |
CDU-Opposition in der Bürgerschaft gewendet, den Kindersport mit dem Mannschaftssport gleichzustellen und so erreicht, dass wir den Kindersport wieder mit mehr als 10 Personen anbieten dürfen. Dies hört sich leichter an, als es war - tatsächlich war dafür ein erheblicher Aufwand an Überzeugungs- und Kommunikationsarbeit nötig. Einzelheiten dazu könnt Ihr im Heimatecho nachlesen.
Dabei sind selbstverständlich weiter geeignete Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz im Rahmen eines entsprechenden Hygienekonzeptes notwendig, so dass wir in unser aller Interesse mit einigen Einschränkungen leben müssen. Gleichzeitig überwiegt aber deutlich die Freude darüber, dass wir wieder das anbieten können, wofür wir uns im DSV alle engagieren: "Ich werde groß mit Sport in Duvenstedt". Vor diesem Hintergrund werden wir nach den Herbstferien, d.h. in der Woche ab dem 19. Oktober, wieder mit dem Kindersportangebot für Kinder ab 4 Jahren beginnen. Die Angebote für Kinder bis 4 Jahren können leider noch nicht wieder anlaufen, da analog zu den Regelungen für die Kindergärten Eltern die Halle nur bis zu den Übergabezonen betreten dürfen.
Für die genaue Anlaufplanung haben wir alle Eltern angeschrieben und um Rückmeldungen gebeten. Unsere Angebote werden während des Oktobers langsam und voraussichtlich zunächst mit etwas kleineren Gruppen starten, damit wir aus den ersten Erfahrungen lernen können. Es gelten dabei einige für den Kindersport besondere Regeln, die wir auf Basis der ersten Erfahrungen und gern auch auf Basis der Rückmeldungen der Eltern dann ggf. anpassen werden. Hier findet Ihr die kindersportspezifischen Regelungen des DSV, die unsere allgemeinen Corona-Regeln ergänzen. Bei Fragen oder wenn Ihr unsere Mail dazu nicht erhalten habt, wendet Euch bitte wie immer gern an unsere Geschäftsstelle.
Mittwoch, 09.09.2020
Mit der Änderung der Corona-Veordnung zum 01. September ergeben sich neue Möglichkeiten, unser Sportangebot konform mit den Corona-Regeln auszuweiten - insbesondere bezüglich des Spielbetriebs im Fußball. Wir haben daher in den letzten Wochen mit Hochdruck an einem Hygienekonzept für den Fußballspielbetrieb, die Nutzung der Umkleiden und Duschen und die Zuschauer für unsere Anlage am Puckaffer Weg gearbeitet, das ihr hier findet.
Damit müssen wir nun "nur noch" Lösungen für die Krabbelgruppe, Eltern-Kind-Turnen, das Kinderturnen, Ju-Jutsu und die Schulkooperationen mit der Schule Duvenstedt finden. Hier eröffnet eine Klarstellung des Hamburger Senats vom vergangenen Wochenende, die wir mit angeschoben haben, neue Möglichkeiten, über die wir uns in dieser Woche im Kreise unserer Kindersportleiterinnen Gedanken machen. Unser Ziel bleibt, auch die letzten fehlenden Angebote im Kindersport möglichst zeitnah und natürlich mit dem gebotenen Risiko-Management wieder anlaufen zu lassen. Schaut Euch dazu einfach unser neues Corona-Video an.
Donnerstag, 13.08.2020
Die Sommerferien sind vorbei, und mit der Rückkehr in Schulen und Kindergärten startet für uns traditionell auch ein neues Sportjahr. Gleichzeitig ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei.
Wir freuen uns, dass wir angelehnt an die Konzepte von Schulen und Kindergärten auch weitere unserer Kinder- und Jugendsportangebote wieder anlaufen lassen können. Fußball, Badminton, Volleyball, Fitness und Tischtennis waren schon vor den Ferien am Start, und nun legen auch Mini-Kicker, Geräteturnen, Kinder-Yoga und Kinderschwimmen wieder los. Sport für Kleinkinder, Eltern-Kind-Sport, Kindersport 4-6 und 6- 8 und auch Ju-Jutsu müssen wir leider noch weiter ruhen lassen. Wir haben auch für sie entsprechende Corona-Konzepte erstellt, die aber aufgrund der geltenden Verordnung so viele Einschränkungen bedeuten, dass sich daraus nach einhelligem Feedback unserer Übungsleiterinnen und übungsleiter sowie aus den Gruppen selbst kein Sportangebot machen lasst, das Spaß macht. Ende August - mit dem Auslaufen der derzeitigen Corona-Verordnung schauen wir neu, und wir hoffen sehr, dass wir dann neue Gestaltungsspielräume bekommen, mit denen auch diese Kurse wieder starten könnenn.
Gleichzeitig laden wir getreu unseres Mottos "Ich werde groß mit Sport in Duvenstedt" dazu ein, andere Sportarten auszuprobieren, die schon wieder laufen. Lasst Euch von Carlotta und Finn inspirieren und klickt auf vorstehenden Link!
Alle Regeln zum Kindersport findet Ihr in unserer Checklisten-Ergänzung für den Kindersport. Und in unserem neuen Video erklären wir ausführlich, welche Überlegungen hinter unserem Vorgehen stecken - schaut einfach 'rein!
Mittwoch, 01.07.2020
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Die Stadt Hamburg hat ab dem 01.07. weitere Lockerungen für den Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen verfügt. Wesentliche Erleichterung ist, dass das Abstandsgebot von 1,5m (draußen) bzw. 2,5m (Halle) nur noch für Gruppen ab 11 Personen gilt. Gruppen von bis zu 10 Personen können damit auch wieder mit Kontakt trainieren. Damit sind bei einer entsprechenden Gestaltung des Trainings z.B. wieder Trainingsspiele unserer Fußballer mit 5 vs. 5 möglich. Der Wettkampfsport bleibt allerdings weiter untersagt, und ein Termin für den Wiederanlauf des Spielbetriebes im HFV ist weiterhin nicht bekannt. Die Schutzkonzepte und die Pflicht zur Nachverfogbarkeit der Kontakte gelten weiter. |
Auf Basis der Corona-Verordnung wäre grundsätzlich auch die Nutzung der Umkleiden wieder gestattet. Dafür wären allerdings im Rahmen der Corona-Hygiene-Bedingungen nötigen kurzen Reinigungsintervalle sind allerdings für uns (wie auch für die Bezirke auf den Bezirkssportanlagen) nicht leistbar, so das unsere Umkleiden trotzdem noch geschlossen bleiben.
Auch für die wiederum aktualisierten Corona-Bestimmungen haben wir unsere Checklisten für Teilnehmer und für Trainer nochmals angepasst. Bitte informiert Euch weiter regelmäßig hier in unserem Corona-Blog über Aktualisierungen.
Dienstag, 16.06.2020
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Der HSB hat sich mit der Stadt Hamburg geeinigt, dass in diesem Jahr die Sporthallen nach Absprache von den Sportvereinen auch in den Sommerferien genutzt werden können. Nachdem wir alle uns so lange gdeulden mussten und der Sport gerade wieder angelaufen ist, möchten wir davon natürlich unbedingt Gebrauch machen. Jede Gruppe kann daher mit der Gruppenleitung für sich entscheiden, ob sie dieses Angebot nutzen möchten und eine ausreichende Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilenehmern zusammenkommt. Dies gilt natürlich auch und erst recht für alle Angebote draußen. Bitte meldet Euch ggf. bei der Geschäftsstelle. |
Aufgrund der wiederum aktualisierten Corona-Bestimmungen haben wir auch unsere Checklisten für Teilnehmer und für Trainer nochmals aktualisiert. Bitte informiert Euch regelmäßig hier in unserem Corona-Blog über Aktualisierungen.
Mittwoch, 27.05.2020
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Mit der ab 27.05. gültigen Corona-Verordnung ist nun auch der Sport in geschlossenen Räumen wieder möglich. Dies gilt für alle Kurse inklusive der Reha- und Lungensportkurse. Für den Sport in geschlossenen Räumen gelten umfassendere, strengere Vorgaben als für den Sport draußen. Entsprechend haben wir unsere Checklisten und Rahmenbedingungen für Teilnehmer und für Trainer an die geänderten Vorgaben angepasst. Die Änderungen in den Anforderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Wiedereröffnung der Hallen auf einen erhöhten Mindestabstand bei der Sportausübung von 2,5m in geschlossenen Räumen bei mindestens 10m² Platz pro Person. |
Die Checklisten müssen nur ein Mal vor dem ersten Training unterschrieben und beim Übungsleiter abgegeben werden. Für diejenigen, die schon mit einem Angebot draußen angefangen haben, ist eine erneute Unterschrift nicht notwendig - weder von Teilnehmern noch von Übungsleitern. Nur wenn jemand das erste Mail eine unterschriebene Erklärung abgibt (weil er/sie nun das erste Mal teilnimmt), soll das dann jeweils die aktuelle Version sein. Bitte die Checklisten der Teilnehmer beim Übungsleiter sammeln und gesammelt in der Geschäftsstelle abgeben.
Alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind per Mail über die neuen Bestimmungen informiert worden. Neben der Information über unsere Webseite können sich alle Mitglieder daher jeweils bei ihren Übungsleiterinnen und Übungsleitern über die geltenden Regelungen schlau machen. Es bleibt die persönliche Verantwortung von uns allen bestehen, jeweils auf Basis der aktuell gültigen Regeln zu handeln.
Dienstag, 19.05.2020
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Die Online-Umfrage des Hamburger Fußballverbandes bei den Vereinen hat ergeben, dass 84% der Vereine (165) für einen Saisonabbruch votieren und nur 16% (31 Vereine) für eine Unterbrechung mit späterer Fortsetzung der Saison. Der HFV schlägt den Vereinen entsprechend den Abbruch vor, die darüber auf einem außerordentlichen Verbandstag am 22. Juni abschließend entscheiden werden. >Dies entspricht auch dem Votum der allermeisten DSV-Trainer und -Betreuer, das entsprechend als DSV-Votum in die Umfrage eingeflossen ist. Zudem schlägt der HFV den Vereinen vor, die Saison gemäß Quotientenregelung mit den |
Ständen zum jetzigen Zeitpunkt zu werten und so die Aufsteiger zu bestimmen. Absteiger soll es demnach nicht geben, wobei Mannschaften, die auf einem Abstiegsplatz stehen, freiwillig für die nächstniedrigere Spielklasse optieren können.
Die Pokalwettbewerbe der Herren, Frauen und A-Junioren sollen nach Möglichkeit zu Ende gespielt werden, damit die Qualifikation für den DFB-Pokal verbunden ist. Das betrifft allerdings keine DSV-Mannschaften mehr, denn bis auf die B-Jugend waren ohnehin alle DSV-Teams schon aus den Pokalwettbewerben ausgeschieden.
Mittwoch, 13.05.2020
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Ab heute werden die Corona-bedingten Einschränkungen des Sports in Hamburg weiter gelockert. Damit dürfen auch wieder mannschaftssportliche Übungsformen angeboten werden, wobei das Abstandsgebot von mind. 1,5m jederzeit eingehalten werden muss. Unsere Fußballer können damit z.B. wieder Torschuss- und Passübungen absolvieren, während Spiele (auch im Training) wegen des Abstandsgebotes weiterhin nicht möglich sind. Zudem dürfen wir auch die Toiletten für unsere Sportlerinnen und Sportler während der Trainingseinheiten wieder öffnen. Umkleideräume und Duschen müssen noch weiter |
geschlossen bleiben. Alle anderen Regeln und Vorkehrungen gelten unverändert weiter.
Unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben inzwischen für ihre jeweiligen Gruppen festgelegt, wie sie unter den geltenden Regeln ihr Sportangebot gestalten können und ab wann sie wieder starten werden. Informationen dazu erhaltet Ihr über Eure Übungsleitung. Fragen können selbstverständlich auch gern an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
Sonntag, 10.05.2020
Am 06.05. hat die Stadt Hamburg die ersten sportlichen Vereinsaktivitäten über virtuelle Angebote hinaus wieder zugelassen. Der DSV-Vorstand hat die neuen Vorgaben in ganz kurzer Zeit in ein Konzept gegossen, und schon am 07. und 08.05. sind die ersten Pilotangebote gelaufen. Wie wir den Sport wieder anlaufen lassen, erfahrt Ihr in diesem Video.
Mittwoch, 06.05.2020
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Mit der neuen ab dem 06.05. gültigen Corona-Verordnung der Stadt Hamburg ist Individualsport im Freien seit gestern unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt. Wir freuen uns daher sehr, dass es wieder los gehen kann! "Individualsport" erfasst dabei nicht nur die Individualsportgruppen, sondern ermöglicht es auch den Mannschaftssportlern im DSV (Fußballer und Volleyballer), individualsportliche Übungen unter Einhaltung der Corona-Regeln auszuüben. Auch der Reha-Sport ist unter den Regeln der Corona-Verordnung im Freien laut Behinderten- und Reha-Sportverband mit Ausnahme des Lungensports wieder möglich. |
Außer für den DSV-Vereinssport mit Übungsleiterin und Übungsleiter ist die Anlage gemäß Corona-Verordnung weiterhin gesperrt.. Die Verordnung erlaubt "die Ausübung von Individualsportarten im Freien", aber keine individuelle Nutzung von Sportanlagen.
Gleichzeitig verpflichtet uns die Stadt Hamburg als Sportverein in der Corona-Verordnung zur Einhaltung bestimmter Regeln und dazu, "das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren.", was natürlich auch absolut im Sinne von uns allen ist. Damit wir dieser Aufgabe gerecht werden können, hat unser Vorstandsteam mit dem Bekanntwerden der Anforderungen der Verordnung kurzfristig innerhalb nur eines Tages ein entsprechendes Regelwerk im Einklang mit §6 der Hamburger Corona-Verordnung entwickelt - DANKE dafür!. Dies geht nun an die Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die auf dieser Grundlage ab sofort ihr Wiederanlaufangebot planen und durchführen können. Nähere Informationen zum Wiederanlauf in Euren Sportgruppen bekommt Ihr bei den Übungsleiterinnen und Übungsleitern oder über die Geschäftsstelle.
Die von uns allen zu beachtenden Regeln sind den Checklisten für Teilnehmer und für Trainer zu entnehmen. Das Unterzeichnen dieser Checklisten ist Voraussetzung für die Teilnahme (Teilnehmer) bzw. für den Start des Wiederanlaufangebotes (Übungsleiterinnen und Übungsleiter).
Donnerstag, 30.04.2020
Es ist selbstverständlich nicht damit zu rechnen, dass der Sport ab dem 07.05. wieder uneingeschränkt und ohne jegliche Auflagen anlaufen kann, aber es uns liegen leider wie allen anderen Hamburger Sportvereinen und -verbänden keinerlei Informationen seitens der Verantwortlichen der Stadt vor, welche Regelungen ab dem 07.05. in Kraft gesetzt werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist uns eine konkrete Wiederanlaufplanung mit Umfang des Angebotes, Zeitleiste und Ausgestaltung zur Einhaltung etwaiger Auflagen zu Abständen, Teilnehmerzahlen, Orten (ggf. nur im Freien) oder einzelnen Sportarten leider erst ab dem 07.05. möglich. Wir müssen daher um Verständnis bitten, dass wir ein konkretes Wiederanlaufdatum frühestens am 08.05. nennen können.
Diese Vorschriften sind Ländersache und können daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Schleswig-Holstein hat dazu andere Regelungen als Hamburg getroffen und lässt einen eingeschränkten Sportbetrieb schon früher wieder zu. Unsere unmittelbaren Nachbarn jenseits der Landesgrenze können daher möglicherweise schon wieder Sport treiben - daraus können wir aber nichts für Hamburg ableiten.
Sonnabend, 18.04.2020
Wir müssen uns noch weiter gedulden - ab 4. Mai sollen die ersten Sportvereinsaktivitäten in Hamburg wieder erlaubt werden. Wir sind im DSV aber weiter aktiv - wie das aussieht, findet Ihr in diesem Video. Enthalten ist auch ein kleines Gewinnspiel - schaut dazu einfach das Video!
Montag, 06.04.2020
Die Corona-Krise zwingt uns alle weiter zum Verzicht auf unseren geliebten und gewohnten Sport. Ängste und Sorgen begleiten uns alle in dieser Zeit, und wir alle hoffen auf baldige Besserung. Zu dieser Hoffnung und Vorfreude auf bessere Zeiten tragen auch viele DSVerinnen und DSVer bei. Wenn Ihr ein bisschen Aufmunterung braucht, schaut Euch unser neues Video an!
Sonnabend, 28.03.2020
Auch wenn unser Sportbetrieb bis 30.4. ruhen muss, sind wir nicht untätig. Hilfsangebote für DSV-Senioren, virtuelles Fußballtraining unserer B-Jugend, Fitnessprogramm für zu Hause - alles dazu in unserem Video.
Mittwoch, 18.03.2020
Auch wir als Sportlerinnen und Sportler müssen mit der Corona-Situation umgehen. Wie wir das machen, erklärt unser 1. Vorsitzender Oliver Stork im Video.
Montag, 16.03.2020
Nach der am vergangenen Freitag verkündeten Einstellung des DSV-Sportbetriebes hat die Stadt Hamburg am 15. März (Sonntag) und 16. März (Montag) weitere Allgemeinverfügungen erlassen, durch uns allen weitgehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorschreiben, um uns vor der exponentiellen Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen. Bezüglich des Sports ist darin ist festgelegt, dass jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen in Hamburg bis einschließlich Donnerstag, 30. April untersagt ist. Damit ist auch der Sportbetrieb im DSV nunmehr bis zunächst einschließlich 30. April eingestellt.
Freitag, 13.03.2020
Liebe DSVerinnen und DSVer,
die Situation rund um unseren gesellschaftlichen Umgang mit dem Corona-Virus entwickelt sich weiter sehr dynamisch. Gerade gestern erst haben wir im Einklang mit den behördlichen und sportverbandlichen Empfehlungen darum gebeten, dass alle Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Corona-Risiko-Gebieten für 14 Tage ab ihrer Rückkehr nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen.
Im Laufe des heutigen Tages haben sich die vorgeschriebenen und empfohlenen Maßnahmen der Behörden und Sportverbände zum Umgang mit der Corona-Situation im Hamburger Sport noch einmal grundlegend verändert und verschärft. So hat der Senat der Stadt beschlossen, ab der kommenden Woche alle Schulen und Kindergärten zunächst bis zum 29. März zu schließen. Der Hamburger Sportbund empfiehlt allen Mitgliedsorganisationen und Sportvereinen dringend, den Sportbetrieb bis auf weiteres komplett einzustellen. Der Hamburger Fußballverband hat entsprechend reagiert und entschieden, den kompletten Spielbetrieb im Jugend- und Erwachsenenbereich ab sofort bis zunächst 31. März einzustellen. Dies gilt auch für alle Freundschaftsspiele.
Dieser Schritt ist in der Sportgeschichte der Stadt Hamburg einmalig. Der Hamburger Sport setzt damit ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und damit unserem Gesundheitssystem zu erlauben, mit der Pandemie umzugehen.
Es ist für uns als DSV-Vorstand selbstverständlich, dass wir uns diesen Maßnahmen anschließen und jeglichen Sportbetrieb im DSV entsprechend ebenfalls zunächst bis einschließlich Sonntag, 29. März einstellen. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist nicht auszuschließen - wir entscheiden darüber wiederum im Einklang mit den Vorschriften und Empfehlungen der Behörden und Sportverbände. Die Gesundheit unserer Mitglieder und aller Duvenstedterinnen und Duvenstedter hat absolute Prioriät, und da ist der vorübergehende Verzicht auf unseren geliebten Sport für uns als DSVerinnen und DSVer die einzig richtige Entscheidung, um unseren Beitrag zur Abmilderung der Corona-Situation zu leisten. Unser Herz schlägt für Duvenstedt, und da gilt es für uns alle, Verantwortung für unser Dorf zu übernehmen!
Wir werden per Mail und auf unserer Webseite www.duvenstedtersv.de darüber informieren, wie es mit dem Sportbetrieb des DSV weitergeht.
Bleibt gesund! Mit den besten Grüßen
Oilver Stork
1. Vorsitzender Duvenstedter Sportverein
Donnerstag, 12.03.2020
Liebe DSVerinnen und DSVer,
die Entwicklung der Situation rund um das Corona-Virus und der verantwortungsbewusste Umgang damit betreffen auch uns als Sportverein. Uns liegen dazu gleich lautende Empfehlungen der Hamburger Gesundheitsbehörde, der Hamburger Schulbehörde und des Hamburger Sportbundes vor, mit denen uns angeraten wird, uns bezüglich unseres gesamten Sportangebotes entsprechend der Allgemeinverfügung für den Schul- und Kitabereich zu verhalten. Diese besagt analog, dass alle Reiserückkehrerinnen und –rückkehrer aus Risikogebieten aufgefordert sind, für 14 Tage nach ihrer Rückkehr nicht am Sportbetrieb teilzunehmen.
Wir bitten daher alle von Euch und Ihnen, sich entsprechend zu verhalten und so unserer gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem die Auswirkungen des Virus bewältigen kann.Wir danken für das Verständnis und die Mitwirkung aller Betroffenen!
Mit den besten sportlichen Grüßen
Oliver Stork
1. Vorsitzender Duvenstedter Sportverein